SPD, Freie Wähler und Grüne reichen Verfassungsklage gegen die Besetzung von Landtagsausschüssen ein
Bei der Landtagswahl im September 2008 verlor die CSU die absolute Mehrheit und erreichte 43,4 Prozent der Stimmen. Der Wählerauftrag war klar, die CSU sollte nicht mehr allein regieren können. In der Praxis jedoch zeigt sich: Die CSU umgeht den Wählerwillen und beraubt die Oppositionsfraktionen ihrer verfassungsmäßigen Rechte.
Nach wie vor beansprucht die CSU 50 Prozent der Sitze in den Landtags-Ausschüssen. Dies bedeutet, dass die CSU nicht überstimmt werden kann. Zuletzt war dies am 29. Januar der Fall, als es im Rechtsausschuss bei der Entscheidung über die Aufnahme von unschuldigen Guantanamo-Häftlingen ein Patt gab. Acht Abgeordnete von SPD, Grünen, Freien Wählern und FDP waren dafür, acht Abgeordnete der CSU dagegen. Somit war der SPD-Antrag abgelehnt.
Gegen den willkürlichen Größenzuschnitt der Ausschüsse erheben die Fraktionen von SPD, Grünen und Freien Wählern jetzt Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Klageschrift wird am Freitag, den 6. März eingereicht.


